Arbeitssicherheit
Zunehmend gewinnen in Arztpraxen und Krankenhäuser Fragen der
Arbeitssicherheit an Bedeutung. Die gesetzlichen Anforderungen dafür
sind qualitativ und quantitativ klar definiert.
Wir beraten und unterstützen Sie als externe Experten, gemeinsam mit
den verschiedensten Fachkräften. Wir übernehmen bzw. führen durch:

die Gestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit

die Übernahme der Funktionen als Brandschutzbeauftragter bzw.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

die Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen

die Durchführung von (Sicherheits-) Schulungen

beauftragte Hygienebegehungen

die Organisation bzw. die Überwachung der Durchführung gesetzlicher
Vorgaben und behördlicher Auflagen (insbesondere aus den Gebieten der
Gefahrstoffverordnung, der Strahlenschutzverordnung, der Röntgenverordnung,
des Infektionsschutzgesetz und der Richtlinien des RKI und des Medizinprodukte Gesetzes u.a.)

die Überprüfungen von sicherheitsrelevanten Anlagen nach der SPrüfV

die Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen sowie Katastrophenschutzplänen

die Aktualisierung und Planung von Sicherheitsmaßnahmen bei Baumaßnahmen