Arbeitssicherheit



Zunehmend gewinnen in Arztpraxen und Krankenhäuser Fragen der
Arbeitssicherheit an Bedeutung. Die gesetzlichen Anforderungen dafür
sind qualitativ und quantitativ klar definiert.
Wir beraten und unterstützen Sie als externe Experten, gemeinsam mit
den verschiedensten Fachkräften. Wir übernehmen bzw. führen durch:

die Gestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
die Übernahme der Funktionen als Brandschutzbeauftragter bzw.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
die Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen
die Durchführung von (Sicherheits-) Schulungen
beauftragte Hygienebegehungen
die Organisation bzw. die Überwachung der Durchführung gesetzlicher
Vorgaben und behördlicher Auflagen (insbesondere aus den Gebieten der Gefahrstoffverordnung, der Strahlenschutzverordnung, der Röntgenverordnung,
des Infektionsschutzgesetz und der Richtlinien des RKI und des Medizinprodukte Gesetzes u.a.)
die Überprüfungen von sicherheitsrelevanten Anlagen nach der SPrüfV
die Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen sowie Katastrophenschutzplänen
die Aktualisierung und Planung von Sicherheitsmaßnahmen bei Baumaßnahmen