Röntgenverordnung / Werkstattservice
Zu unseren Spezialleistungen zählt unter anderem ein ausgebauter
medizintechnischer Service und die Qualitätssicherung nach RöV.
Diese Dienstleistungen sind in der Regel in unsere einzelnen Leistungs-
felder integriert, können in jedem Fall auch indiviuell ausgerichtet
und in Anspruch genommen werden.
Die
Qualitätssicherung nach §16 Röntgenverordnung (RöV) beinhaltet
insbesondere die

Vorbereitung zur Sachverständigenprüfung

Konstanzprüfung, Umsetzung der jeweiligen DIN

Röntgenkassettenprüfung

Prüfung digitaler Befundungsstationen (Monitore)

Durchführung der Korrespondenz mit dem Gewerbeaufsichtsamt

und der zuständigen Landesärztekammer
Langjährige Berufserfahrung in Funktionen und Aufgaben der Radiologie
qualifizieren unsere auf diesem Gebiet tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Nutzen Sie unseren bundesweiten Reparatur- und Werkstattservice.