Röntgenverordnung / Werkstattservice



Zu unseren Spezialleistungen zählt unter anderem ein ausgebauter
medizintechnischer Service und die Qualitätssicherung nach RöV.

Diese Dienstleistungen sind in der Regel in unsere einzelnen Leistungs-
felder integriert, können in jedem Fall auch indiviuell ausgerichtet
und in Anspruch genommen werden.

Die Qualitätssicherung nach §16 Röntgenverordnung (RöV) beinhaltet
insbesondere die
Vorbereitung zur Sachverständigenprüfung
Konstanzprüfung, Umsetzung der jeweiligen DIN
Röntgenkassettenprüfung
Prüfung digitaler Befundungsstationen (Monitore)
Durchführung der Korrespondenz mit dem Gewerbeaufsichtsamt
und der zuständigen Landesärztekammer

Langjährige Berufserfahrung in Funktionen und Aufgaben der Radiologie
qualifizieren unsere auf diesem Gebiet tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Nutzen Sie unseren bundesweiten Reparatur- und Werkstattservice.